Überfahrten
Bei Überfahrten von Grundstücken über den Gehweg hin zur Straße sind einige Dinge zu beachten. Ohne eine gültige Genehmigung der Überfahrt von der Stadt ist die Ausführung unserer Arbeiten nicht möglich. Obwohl die Zustandspflicht in den Bereich des Grundstückseigentümers fällt, ist der Bau einer Überfahrt genehmigungspflichtig.
In Lübeck darf die Anlage von Überfahrten nur von zertifizierten Unternehmen vorgenommen werden. Diese zeichnen sich durch ausgebildete Straßenbauer, einen Eintrag ins Handelsregister und einen entsprechenden Techniker in der Bauleitung beziehungsweise als Geschäftsführer des Unternehmens aus. Wir haben alles.
Unsere Leistungen bei Überfahrten:
- wir sind ein zertifiziertes Unternehmen für Überfahrten
- ausgebildete Straßenbauer für professionelle Arbeiten
- Einhaltung der städtischen Vorgaben
- extrem lange Haltbarkeit durch präzise Vorarbeiten
Herstellung der Oberfläche
Auch bei der Oberflächengestaltung hat die Stadt ein Wörtchen mitzureden. Ganz gleich, ob Klinker, Platten oder andere Materialien: In der Regel gibt die Stadt das Material vor. Darüber hinaus geben die zuständigen Stellen der Stadt Vorgaben zur Länge und Breite sowie zum Tragschichtenaufbau vor – genauso wie zu der entsprechenden Bordsteinabsenkung, die auch Auswirkungen auf die Straßenverkehrsordnung hat.
Fragen zu Überfahrten?
Bei allen Fragen rund um den Bau von Überfahrten beraten wir Dich gern schon am Telefon. Bitte sprich uns an.